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Region Emmental
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Obligatorische Krankenversicherung - KVG Obligatorium

Obligatorische Krankenversicherung - KVG Obligatorium

Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Angehörige eines EG-/EFTA-Staates, die während längstens 3 Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, und hierfür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (= Privatversicherung) verfügen sind ebenfalls in der Schweiz versicherungspflichtig. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

https://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/praemienverbilligung/praemienverbilligung/kvg_obligatorium.html
Amt für Sozialversicherung, Einwohner- und Fremdenkontrolle
Geburt, Krankenkassenprämien, Migration und Integration, Wohnen und Umziehen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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