16.08.2018
Die Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh erhebt eine Hundetaxe nach Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes sowie Art. 29 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh. Gestützt auf Art. 5 des Tarifs zum Gebührenreglement beträgt die Hundetaxe Fr. 65.00 für jeden in der Gemeinde am 1. August 2018 (Stichtag) gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank regis-triert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank (Amicus) selber gemeldet werden.
Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten Ende August 2018 eine Rechnung für die jährliche Gebühr. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte bis am 31. August 2018 bei der Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh unter Tel. 034 447 40 60.
Besten Dank.
Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
034 447 40 50 Gemeindeschreiberei
034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle
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