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eBau; Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern seit dem 1. März 2022 obligatorisch

07.03.2022

Seit dem 1. März 2022 können bei den Gemeinden im Kanton Bern Baubewilligungen nur noch digital eingereicht und bearbeitet werden.

Mit eBau reichen Sie der Gemeinde Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Über folgenden Link gelangen Sie auf die kantonale Plattform eBau: http://www.be.ch/ebau

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2025 müssen dem Bauinspektorat die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform bei der Gemeinde eingetroffen sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird Ihnen, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kantons unter www.be.ch/projekt-ebau.

Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an Telefon 031 636 99 97.

Für fachliche (baurechtliche) Fragen können Sie sich gerne an die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh wenden: 034 447 40 50, info@rual.ch

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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