23.08.2024
Ab 23.08.2024 kann das Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung online ausgefüllt werden.
Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" (GGGE) ist ab 23. August 2024 bei der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh online einzureichen. Dazu benötigen Sie ein BE-Login.
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Emmental. Die weitere Bearbeitung erfolgt anschliessend nach üblichem Praxisablauf.
Bitte geben Sie Ihr Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ab 23. August 2024 via untenstehendem Link elektronisch ein:
Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie hier. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Anleitung für Gesuchstellende "Einzelbewilligung Gastgewerbe"
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh
034 447 40 50 Gemeindeschreiberei
034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle
Mo |
08:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
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14:00 - 17:00 Uhr |
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14:00 - 17:00 Uhr |
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