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Region Emmental
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Touristenvisa / Besuche bis zu 3 Monaten

Touristenvisa / Besuche bis zu 3 Monaten

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein. Die schweizerische Auslandvertretung kann die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise, etc.), bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.— zu übernehmen. Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Bitte ergänzen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen Sie damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Rüdtligen-Alchenflüh vor.


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Auszug aus dem Betreibungsregisterauszug
- Lohnausweise der letzten drei Monate
- aktuelle Bankkontoauszüge
- Bestätigung einer abgeschlossenen Reiseversicherung
- Passkopie des Garantienehmers

Das Formular geht dann via Migrationsdienst Bern zurück an die Schweizerische Botschaft. Dort kann bei einem positiven Entscheid das Visum eingetragen werden.

Informationen des SEM
Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeschreiberei
Ausweise und Bestätigungen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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